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Die Zuchtvoraussetzung für Hengste
Bis ein Hengst seine Deckerlaubnis bekommt und ins Stammbuch eingetragen wird, ist es ein langer Weg.
Er beginnt immer mit einer Spermauntersuchung. Fällt diese schlecht aus, ist der Hengst bereits aus dem Rennen, bevor es richtig angefangen hat. Besteht er diese Spermaprüfung, so darf er im Januar in Leeuwarden auf der Körung antreten, sofern er das Mindeststockmaß von 1,58 m, bzw. 1,60 m als Dreieinhalbjähriger erreicht. Die Körung beginnt Freitagmorgens und endet sonntags. Samstagabends ist immer eine Showvorführung. Die Tiere werden dort dann den Richtern von sogenannten Monsterknechten an der Hand in allen drei Gangarten sowie im Stand vorgeführt.
Es gibt mehrere Besichtigungen der einzelnen Pferde, am Schluss werden ca. 10% der vorgestellten Tiere übrig bleiben. Diese werden dann auf die etwas über 70 Tage dauernde Hengstleistungsprüfung nach Drachten ins FPC (Fries Paarden Centrum) geschickt.
Dort werden die zukünftigen Deckhengste erst einmal komplett durchgecheckt.
Es erfolgt auch noch eine blut- und radiokonologische Untersuchung. Im Jahre 1999 sind von 27 Hengsten, die in Leeuwarden für Drachten ausgewählt wurden, nur noch 18 Hengste zur abschließenden Hengstleistungsprüfung zugelassen worden.
Dabei müssen sie ihr Können nicht nur unter dem Sattel beweisen, sondern, für einen Friesen eigentlich selbstverständlich, auch vor der Kutsche und einer schweren Schleppe. Bei der Benotung fließen nicht nur die Grundgangarten in die Bewertung ein, sondern auch das Stallverhalten, die Leistungsbereitschaft und auch der Charakter des Hengstes. Auch für das Fahren und für die Schleppe gibt es Noten. Die Skala reicht von 1 - 10, wobei die Höchstnoten äußerst selten vergeben werden. Seit es die Leistungsprüfung gibt, das sind jetzt 20 Jahre, errangen lediglich zwei Hengste die Note 10 für den Charakter, das waren Remmelt 323 und Brandus 345. Aber auch eine 9,0 ist noch ein gutes Ergebnis. Damit der Hengst aber zuguterletzt auch zugelassen wird, sollte keine der Noten unter 5,5 liegen.
Mit Bestehen der Prüfung ist es aber nicht getan. Anders als in anderen Zuchten ist der Friesenhengst nicht auf Lebzeiten gekört. Manchmal erhält er auch eine Deckbeschränkung.
In anderen Zuchten müssen schon gravierende Mängel bei der Nachzucht auftreten, dass ein Hengst abgekört wird.
In dem Jahr, in dem seine ältesten Nachkommen 3 Jahre alt werden, muss sich der Friesenhengst der sogenannten Afstammelingenkeuring (Nachkommen- oder Nachzuchtprüfung) stellen. Auf dieser Veranstaltung muss der Hengsthalter der Jury 40 Nachkommen seines Hengstes vorführen. 20 Pferde werden vom Stammbuch willkürlich ausgesucht, die andere Hälfte kann er frei auswählen.
Dies hat den Grund, dass nicht nur die „Überflieger” gezeigt werden, sondern auch die etwas weniger guten Friesen. 20 dieser Pferde sind Fohlen, ca. 5-6 sind Dreijährige und der Rest verteilt sich etwa gleich auf die ein- und zweijährigen Nachkommen. Genauso wie bei der Körung der Hengste werden die Tiere im Stand und den drei Grundgangarten vorgestellt. Nun beurteilt die Jury, ob der Hengst die Friesenzucht verbessert oder nicht. Falls die Jury negativ urteilen sollte, wird dem Hengst die Deckerlaubnis zum Ende des Deckjahres entzogen = abgekört. Dies soll verhindern, dass ein schlecht vererbender Hengst eine zu große Anzahl von „unbrauchbaren” Nachkommen hat. Auch wenn er diese Hürde geschafft hat, muss er immer wieder um seine weitere Deckerlaubnis „kämpfen”. Bis zu einem Alter von 13 Jahren müssen die Deckhengste jedes Jahr in Leeuwarden vorgestellt werden. Ältere Hengste werden im Laufe des Jahres im Heimatstall begutachtet. Dies wurde eingeführt, nachdem Marko 262 im Jahre 1997 einen Tag nach Beendigung der Besichtigung in Leeuwarden gestorben ist.
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